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Ihr Fachbetrieb für ein schönes Zuhause

 

Wintergärten und Wohnwintergärten

Wintergärten - Eine Anschaffung für ein Leben


Die Renaissance des Winter­gartens hält an. Doch der Anspruch an diesen neu ent­stehenden Raum hat sich gewandelt. War es einst die „Sonnen­falle“ zum Erzeugen eines tropischen Klimas, um die Zucht exotischer Pflanzen auch in unseren Breiten zu ermöglichen, so ist es heute der zusätzlich geschaffene Wohn­raum, der den be­sonderen Reiz ausmacht.

Damit dieser Raum Ihren Vor­stellungen ent­spricht gibt es Im Vor­feld einiges zu bedenken. Durch den hohen Glas­anteil entsteht zwar der be­sondere Reiz dieses Raumes, gleich­zeitig er­fordert er aber auch eine sorg­fältige Planung. Mit einem Winter­garten sehen Sie vieles in einem anderen Licht. Dieses natür­liche Licht ist die größte Faszination, die Ihr neuer Wohn­raum aus­strahlt.

Selbstverständlich führen wir auch viele Terrassendach-Modelle mit und ohne Windschutzelemente sowie Sommergärten,Glashaussysteme und Glasoasen der großen deutschen Systemhersteller.

Gerne senden wir Ihnen kostenfrei zu Ihrem Wunschthema die neuen Farbprospekte zu.

Füllen Sie einfach Online unser Kontaktformular aus.

Mehr Raum, mehr Licht, mehr Wohnkomfort

Kostenfreie Prospektanforderung zu allen Produktbereichen !

*** NEU *** Staatliche Förderungen für Wohnwintergärten als BEG - Maßnahme - Das gab es noch nie !!!

 

 
Wintergärten sind förderbar ! 
 
Wer sein Eigenheim um einen Wohnwintergarten erweitern oder der Fassade um eine neue Verglasung bereichern will, dem greift der Staat unter die Arme: mit einem Zuschuss bis 12.000 Euro, oder einer Steuerermäßigung bis 40.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Verglasung Vorgaben im Hinblick auf die  
Energieeffizienz erfüllt.Gute Planung und ein erfahrener Hersteller sind hier das A und O.  
 
Ein Wohnwintergarten kann ein Haus auf viele Weise bereichern. Ob als Wohnzimmervergrößerung, Esszimmer, Wohnküche, Arbeitszimmer oder sogar Wellness-Tempel: Der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Und aus energetischer  
Sicht machen hochwertige gläserne Anbauten oder neue Fassadenverglasungen ebenfalls eine gute Figur. Das hat auch der Staat erkannt und fördert daher den Bau unter bestimmten Voraussetzungen.  
 
Geregelt hat der Gesetzgeber dies in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es stehen mehrere Fördermaßnahmen zur Auswahl. Erstens: Der Staat gewährt einen Zuschuss von 15 Prozent auf eine Bruttosumme von bis zu 60.000 Euro bei BEG-Einzelmaßnahmen. Zweitens ist es stattdessen möglich, 15 Prozent der Aufwendungen steuerlich abzusetzen – in diesem Fall winken bis  zu 30.000 Euro an Steuerermäßigung.  
 
Verschiedene Vorgaben  
Um in den Genuss einer der Fördermöglichkeiten zu kommen, muss allerdings eine Reihe von Vorgaben erfüllt werden – vor allem aus energetischer Sicht. Maßgeblich ist hier der so genannte Uw-Wert: Er gibt an, wie gut die Wärmedämmung von  
Fenstern (beziehungsweise Glas-Rahmen-Konstruktionen) ist.  
Je niedriger der Wert, desto höher der Wärmeschutz. Damit eine Förderung des Bauvorhabens infrage kommt, darf der Uw-Wert bei maximal 1,1 liegen. Mit Glasdächern, Glas-Faltwänden sowie den Schiebefenstern Cero von Solarlux  z. B. können Projekte realisiert werden, die diese Vorgaben erfüllen.  

 

 
 
Darüber hinaus muss der Bauantrag des Hauses älter sein als fünf Jahre. Wer sich für den Vorteil der Steuerermäßigung entscheidet, dessen Haus muss sogar älter sein als zehn Jahre.  
Sprich: Bei einem Neubau sind die drei oben genannten Formen der Förderung nicht abrufbar. Um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können, dürfen Bauherren zum Zeitpunkt der Antragstellung zudem noch nicht mit dem Bau des Wintergartens begonnen haben. Und sie müssen darüber hinaus vor Auftrags/ Baubeginn einen staatlich anerkannten Energieberater zu Rate ziehen.  
 
Unterstützung bei Planung und und Unterlagen zur Antragstellung  

Wintergartenfachfirmen wie Fortuna Wintergarten im Rheinland mit hochwertigen Wintergärten  kennen die gesetzlichen Anforderungen genau und können den Wintergarten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten so planen und bauen, dass die bestmögliche Förderung dabei herausspringt.


Fortuna Wintergarten - Ihr Fachbetrieb für ein schönes Zuhause







Wintergärten vom Feinsten ....


Bei der Gestaltung Ihres Wintergartens haben Sie die Wahl zwischen den verschiedensten Materialen, Formen und Farben.

Passt ein Wintergarten überhaupt an mein Haus? Wie soll er aussehen? Wie groß darf er sein? Welche Dachform sieht am besten aus? Und welche Farbe soll er haben?

Diese und viele weitere Ihrer Fragen lassen sich ganz einfach beantworten - mit dem Visualisierungsprogramm von Fortuna. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine aufwendige Glasarchitektur oder einen harmonischen Anbau handelt, ob Sie sich einen ein- oder zweigeschossigen, einen ebenerdigen oder auf der Etage befindlichen Wintergarten wünschen.

Für die erste Planung wird nur ein Digitalfoto von Ihrem Haus benötigt. Daraus entsteht eine 3D- Zeichnung, die den Wunschwintergarten naturgetreu in die vorhandene Immobilie oder den Neubau integriert. So erhalten Sie ein realistisches Bild von Ihrem Haus mit individuellem Wintergarten. Und Ihr Traum aus Glas muss kein Traum mehr bleiben.

Wenn es richtig schön werden soll - dann FORTUNA WINTERGARTEN !


Entspannen Sie sich!

Damit Ihr zukünftiger Lieblings­platz auch genau so wird, wie Sie ihn sich vorstellen, sollte der Winter­garten gut geplant sein. Zählen Sie auf unsere Er­fahrungen. Wir beraten Sie hin­sicht­lich der architektonischen Ge­staltung, der Material- und Farb­wahl sowie eine auf die Größe, Aus­richtung und Bau­weise ab­ge­stimmte Be- und Entlüftung, Be­schat­tung, Heizung und Be­leuchtung. Neben­leistungen wie Bauanträge, Fundamente, Boden­beläge und Elektrik über­nehmen wir auf Wunsch ebenfalls, so dass Sie sich weder über die Auf­trags­ab­wicklungen noch über die Bau­maß­nahmen Ge­danken machen müssen. Lehnen Sie sich zurück - den Rest er­le­digen wir für Sie. - Wir wissen wie es geht !!!







Himmlische Aussichten:

Norden
Nordlicht erfüllt den Wintergarten den ganzen Tag über mit gleichmäßigem, blendfreiem Licht - ideal für Büroräume und Ateliers. Aufgrund des indirekten Sonnenlichts ist das Klima auch für viele Pflanzen angenehm.

Westen
Ein Wintergarten in Westlage belohnt Ihren Tag mit wärmenden Strahlen der Nachmittags- und Abendsonne. Der Blick auf prachtvolle Sonnenuntergänge wird Ihnen viele stimmungsvolle Stunden bereiten.

Osten
In einem östlichen Wintergarten erleben Sie vor allem zur Frühstückszeit einen lichtdurchfluteten Raum. Der Schatten des Hauses schützt Sie optimal vor der Nachmittagssonne, und auch Pflanzen, die keine direkte Sonneneinstrahlung vertragen, fürhlen sich hier besonders wohl.

Süden
Verlängern Sie die Freiluftsaison mit einem Süd- Wintergarten, denn hier genießen Sie die meisten Sonnenstunden. Er sammelt von Herbst bis Frühjahr angenehme Wärme, im Sommer ist jedoch auf effektive Lüftung und Beschattung zu achten.





Großzügige Glasflächen machen aus Wintergärten wunderbare Lufträume, die zum Wohlfühlen einladen. Dabei spielt für ein angenehmes Raumklima die Wahl der richtigen Verglasung eine bedeutende Rolle, denn Sie reduziert nicht nur den Wärmeverlust, sonder verbessert auch den Wärmeschutz.

Großzügige Fensterflächen und lichtdurchflutete Wintergärten sind ein Stück moderne Lebensquallität.Die energiesparenden Eigenschaften von wärmegedämmten Isolierglas werden im Wesentlichen durch den Wärmedurchgang bestimmt. Der U g Wert ist dabei die wichtigste Messgröße , denn je niedriger der U g Wert desto höher der Sparwert.

Moderne Wärmeschutzgläser bieten eine optimale Isolation bei gleichzeitig passivem Energiegewinn. Gewährleistet wird dies durch zwei Floatglasscheiben mit einer speziellen Beschichtung auf der inneren Glasoberfläche, dem ausgeklügelten Scheibenabstand sowie der Edelgasfüllung im Scheibenzwischenraum.

Sonnenschutzgläser reflektieren durch ihre besondere Beschichtung die Sonnenstrahlen und schützen den Wintergarten- neben einer effektiven Beschattung- vor zu hoher Wärmeentwicklung.

Bei störendem Verkehrslärm eignen sich Multifunktionsgläser. Ein spezieller Scheibenaufbau sowie eine Spezialgasfüllung erzielen erheblich verbesserte Schalldämmwerte bei gleichzeitig guter Wärmedämmung.

Einbruch- und Durchbruchschutz bietet das Verbundsicherheitsglas (VSG). Diese Scheiben zerfallen bei Glasbruch nicht und sind nur mit großem Kraft- und Lärmaufwand zu durchdringen.

Reinigungs- Intervallverlängernde Gläser zersetzen durch ihre Außenbeschichtung aktiv organische Verschmutzungen, wie etwa Blütenstaub oder Blattreste. Der gelöste Schmutz wird beim nächsten Regenschauer einfach abgespült.

Außenbeschattung
Effektive Außenbeschattungen, wie Raffstores ( Lamellen) und Markisen (Stoffe), sperren die Wärme aus wo sie entsteht: Draußen. Denn Sie fangen die Sonnenstrahlen ab bevor sie auf die Glasflächen treffen. Für eine gezielte Regulierung steuern Wetter- und Temperatursensoren die Beschattung automatisch und unabhängig von der Anwesenheit der Bewohner.

Heizung
Wohlig warm und behaglich wünschen Sie sich Ihren Wintergarten auch zur kalten Jahreszeit. Kein Problem mit der richtigen Wärmequelle.

Flächenheizungen erwärmen mit Heizkanälen in Hauswänden oder Fußböden das massive Material und liefern die notwendigen Mindesttemperaturen. Für das richtige Wohlfühlklima im Winter werden zusätzliche Konvektoren in der Nähe der Glasflächen benötigt.

Unterflurkonvektoren, die in Bodenkanälen vor den Glasflächen eingelassen sind, verteilen die erwärmte Luft durch natürliche Ventilation gleichmäßig im Wintergarten. Verborgen unter Rollrosten sind im Vergleich zu auffälligen und platzraubenden Heizkörpern eine elegante Lösung.

Ist die Kapazität der Zentralheizung bereits ausgschöpft, kann eine Wärmepumpe eingesetzt werden. Auf eine bestimmte Temperatur voreingestellt, schaltet sie automatisch den Heiz- oder Kühlmodus ein und reguliert so das Raumklima. Da sie die Außenluft in nutzbare Energie umwandelt, arbeitet sie ökologisch und sparsam. 

Belüftung
Eine ausreichende und vor allem richtige Belüftung, entsprechend der Jahreszeit, ist für eein angenehmes Raumklima enorm wichtig. Nur so kann einer Überhitzung oder zu hoher Luftfeuchtigkeit entgegenwirkt werden. Hierbei unterscheidet man zwischen der manuellen und der automatischen Lüftung. Automatisch bedeutet, dass die Wintergartensteuerung, je nach Temperatur und Luftfeuchtigkeit, die angeschlossenen Kompotenten wie z.B Fesnter, Zuluft- und Abluft- Systeme mit Klappen oder Lüftern lenkt und deren optimalen Einsatz bestimmt. Eine spezielle Regenalarm Funktion sorgt dafür, das bei aufkommenden Niederschlag alle Fenster automatisch schließen.

Auch die richtige Beheizung spielt hierbei eine wichtige Rolle. Vor allem in kalten Jahreszeiten und bei Temperaturabfall in der Nacht kann sich Kondensat bilden. Druch einen geregelten Luftaustausch kann dies vermieden werden. Die entstandene Luftfeuchtigkeit wird über die Fenster oder Lüfter nach außen abgeführt und Zuluftgeräte sorgen gleichzeitig dafür, dass Frischluft ins Rauminnere gelangt.Mit der richtigen Belüftung haben Sie zu jeder Tages- und Jahreszeit einen trockenen und wohltemperierten Wintergarten.

Beleuchtung
Die richtige Beleuchtung entscheidet über die Wirkung des Raumes. Tagsüber hell und sonnig, abends gemütlich und behaglich. Schaffen Sie sich Ihre ganz persönliche und ruhige Atmosphäre für schöne Abende zu zweit oder mit der ganzen Familie. Um Ihren Wintergarten ins richtige Licht zu rücken, gibt es für die verschiedenen Systeme auch unteschiedliche Beleuchtungsmöglichkeiten. Direkt in die Sparren intergrierte Sternenlicht-Systeme, Halogen- Spotleuchten, Einbauspots oder - strahler lassen einen runden Gesamteindruck entstehen und verleihen Ihrem Wintergarten einen ganz indivduellen Charme.

Zu jeder Jahreszeit genießen
Ein Wintergarten vereint die ungezwungene Frische des Lebens in der Natur mit dem Komfort eine Wohnraumes. Im offenen, lichtdurchfluteten Raum kann man den Wechsel der Jahreszeit bei jedem Wetter und zu jeder Tageszeit intensiv erleben. Der Frühling wird zum vielversprechenden Auftakt eines langen Sommers. Erleben und beobachten Sie Ihren Garten, wie er nach einem langen Winter in voller Blütenpracht erwacht. Der Sommer verspricht gutes Klima rund um die Uhr. Öffnen Sie die Unterbau- Elemente und vereinen Sie Garten und Wohnraum. Ihr Wintergarten bietet Ihnen aber auch, durch den richtigen Einsatz von Beschattungsanlagen, eine schattige Rückzugsmöglichkeit. Der Herbst wird zum verlängerten Sommer. Zum einen können Sie die letzten warmen Sonnenstrahlen genießen und zum anderen bietet Ihnen Ihr Wintergarten Schutz vor Regen und Kälte und sorgt für behagliche Abende mit der Familie. Der Winter bekommt einen Hauch von Frühling. Geschützt und gemütlich können Sie bei jedem Wetter entspannen und sich so die Wartezeit auf die warme Jahreszeit verkürzen.


Mit der Sonne wohnen, ist Balsam für die Seele

Wohlüberlegt, gut geplant und passend zu Ihrem persönlichen Lebenstil so Ihr zukünftiger Wintergarten Sie mit einer angenehmen Atmosphäre umgeben, in der Sie täglich und zu jeder Zeit leben, genießen und entspannen können.

TAUCHEN SIE EIN IN DIE WELT DER FORTUNA WINTERGÄRTEN

Dank modernster Rahmenprofile und Wärmeschutzverglasungen in verschiedenen Ausführungen ist der Wintergarten heute ganzjährig nutzbar.

Was aber wenn die Sonne untergegangen ist? Lassen Sie den Sternenhimmel Ihres Wintergartens strahlen und genießen Sie die romantische Atmosphäre!

Alle Materialien stehen zur Verfügung: Holz, Kunststoff, Aluminium oder Holz-Alu Kombinationen. 200 verschiedene RAL Farben sind im Programm. Welche Rahmenmaterialien für Ihr Vorhaben geeignet sind erklären Ihnen unsere Fachberater gerne.

Wintergärten und Wohnwintergärten unterliegen dem G E G Gebäudeenergiengesetz vormals ENEV - Energieeinsparverordnung

Seit 2014  ist die neue ENEV (Energieeinsparverordnung ) in Kraft, die zum 01.01.2016 in die nächste Stufe eingruppiert wurde. und ab 01.11.2020 in das GEG Gebäudeenergiengesetz umgewandelt wurde. Sofern Sie Ihren Wintergarten ganzjährig als Wohnraum nutzen wollen hat der Gesetzgeber festgelegte Werte für die Energieverluste beschlossen. Die Baubehörden können hierzu den Nachweiß verlangen. Selbstverständlich hat FORTUNA Wintergarten auch solche Produkte im Programm und berät Sie hierzu gerne. Sprechen Sie mit unseren Fachberatern über die neuen Produkte und die entsprechenden UW Werte der Elemente.Zusätzlich ist seit 2014 die neue Statik DIN EN 1090 für Aluminiumkonstruktion in Kraft. Wir führen nur Produkte die diese gesetzlichen Vorschriften erfüllen, damit es bei der  Bauabnahme keine bösen Überraschungen gibt.



In der täglich geöffneten Ausstellung und Wintergartenausstellung finden Sie auf über 1000 qm Ausstellungsfläche die verschiedenen Wintergartensysteme. Unsere Verkaufsabteilung berät Sie gerne auch vor Ort. Neben einem individuellen Angebot erhalten Sie bei uns auch 3D Zeichnungen und ggf. Fotomontagen von Ihrem Traumwintergarten.

Auf Wunsch können wir Ihnen auch Handwerksunternehmen benennen die Ihnen Angebote für andere Gewerke erstellen. Zum Beispiel Maurer- und Betonarbeiten, Heizung-, Sanitär- und Klimatechnik, Elektroarbeiten, Bodenbelag oder Dachdeckerarbeiten. Diese Firmen sind mit den besonderen Eigenschaften eines Wintergartenbau bestens vertraut.

Fortuna Wintergarten ist aus gutem Grund Mitglied im Bundesverband Wintergarten und Solarlux Aktiv Partner.Wir möchten für Sie das Beste leisten ...


Gerade beim Wintergartenbau sind gute Beratung und handwerklicher Sachverstand gefragt !

Doch Bauherren, die den lange gehegten Wunsch Wirklichkeit werden lassen wollen, sollten gerade beim Wintergartenbau die Priorität auf handwerkliche Qualifizierung und Erfahrung legen und nicht gemäß der Mentalität „Geiz ist geil“ allein auf einen vermeintlich günstigen Preis vertrauen. Und dies hat seine guten Gründe, die sich in fünf Punkten zusammenfassen lassen:

  1. Jeder Wintergarten ist eine Anfertigung nach Maß und muss genau auf die vorhandene Bausubstanz abgestimmt werden. Je nach Himmelsrichtung und Nutzungsprofil sind spezifische Anforderungen zu erfüllen.
  2. Ein Wintergarten erfordert in der Regel eine Baugenehmigung oder ist baubehördlich anmeldungspflichtig. Keine Angst vor den bürokratischen Hürden muss man haben, wenn der Fachbetrieb die Erstellung der Formalitäten betreut.
  3. Eine gründliche Planung ist das A und O eines gelungenen Wintergartens. Abhängig von der vorgesehenen Nutzung muss ein Gesamtkonzept entwickelt, die passenden Profile und die geeignete Verglasung ausgewählt werden.
  4. Ein Wintergarten besteht aber nicht nur aus Profilen und Glas. Fragen nach Fundament, Beheizung und Beschattung müssen kompetent beantwortet und in die Gesamtplanung eingebunden werden.
  5. Ohne Belüftung geht es nicht! Ob es sich um einfache Dachlüftungsklappen oder um komplexe Klimaanlagen mit ausgefeilten Steuerungen handelt – Art und Anzahl der Belüftungsmöglichkeiten müssen berechnet werden.

Anders als der herkömmliche Wohnraum ist ein ganzjährig nutzbarer Wintergarten weitaus mehr und unmittelbarer Klima- und Witterungsschwankungen ausgesetzt. Im Sommer würden ohne geeignete Beschattung und Belüftung schnell tropische Temperaturen entstehen, und im Winter muss eine wirksame und energiesparende Beheizung gewährleistet sein. Den billigen Wintergarten von der Stange gibt es nicht.



 Was ist das richtige Klima im Wintergarten?

Zentrale physikalische Messgrößen für das Klima in einem Wintergarten sind Luftfeuchtigkeit, Innen- und Außentemperatur sowie Temperaturverteilung. Diese Faktoren müssen immer zusammen gesehen werden, denn die relative Luftfeuchtigkeit ändert sich automatisch bei einer Veränderung der Temperatur: Je kälter die Luft ist, desto weniger Feuchtigkeit kann sie „wegstecken", desto eher empfindet man es im Raum als zu „feucht". Feuchtigkeit bildet sich an den kühleren Stellen als Kondenswasser. Sind die Heizkörper nicht an den kältesten Stellen im Wintergarten angeordnet, bildet sich nicht die richtige Luftzirkulation heraus und es entstehen starke Unterschiede in den Oberflächentemperaturen der Bauteile mit entsprechender Kondensierung der Luftfeuchtigkeit, selbst wenn die Luftfeuchtigkeit im Aufenthaltsbereich der für normale Wohnräume entspricht.

Als Regel für ein optimales Raumklima hat es sich eingebürgert, eine Temperatur von 20°C in Verbindung mit einer relativen Luftfeuchtigkeit in den Bereichen von 30 bis 65 Prozent anzunehmen (Darüber gibt es sogar eine Industrienorm - DIN 1946!).

Die Beherrschung und Steuerung des Raumklimas gehört zu den technischen Herzstücken eines Wohn-Wintergartens. Wer nur einmal in ein in der prallen Sonne geparktes Auto gestiegen ist, kann sich unschwer vorstellen, welche Temperaturen bei Sonnenschein schnell in einem Wintergarten entstehen können. Mehr noch: Ein Wintergarten gehört wegen der beabsichtigten Transparenz seiner Umfassung und der geringen Wärmespeicherung seiner Bauteile zu den Räumen, die den Temperatur- und Klima Schwankungen der Natur am stärksten ausgesetzt sind. Die Hitze des Sommers und die Kälte des Winters machen sich hier am unmittelbarsten bemerkbar und beeinflussen das Raumklima. Damit dieses Raumklima auch immer ein Wohlfühlklima für Mensch und Pflanze ist, kommt der Belüftung und Entlüftung sowie Beheizung im Zusammenwirken mit der Beschattung und möglichst einer automatisierten Wintergarten-Steuerung sowie der optimalen Glasauswahl eine enorme Bedeutung zu.



Bodenplatte und Fundament von Wintergärten müssen die gleichen Anforderungen erfüllen, wie bei jedem anderen Anbau:

  • Lasten aufnehmen
  • Sperre gegen aufsteigende Feuchte
  • Niederschlags- und Tauwasser von Gebäudeuntergrund fernhalten (Frostaufbrüche vermeiden)
  • Wärmedämmung

Für die Lastaufnahme und –verteilung auf den Boden reicht meist eine eine stahl-bewehrte Bo­denplatte. Die Lasten des Wintergartens sind gegenüber anderen Bauwerken gering. Diese Boden­platte muss so ausgeführt werden, dass sie die Lasten des Wintergartens, Wind-, Schnee- und Ver­kehrslasten aufnehmen kann (Statiker einbeziehen!).

Die Bodenplatte ist mit einer Sperre gegen aufsteigende Feuchtigkeit (z.B. Bitumen-Schweiß­bahn) zu versehen.

Um zu vermeiden, dass Niederschlags- oder Tauwasser unter die Bodenplatte läuft und zu Frost­aufbrüchen führt ist eine Frostschürze erforderlich. Wie diese zu gestalten ist hängt von den örtli­chen Bedingungen ab (Unterkante Bodenplatte über OK Gelände, darunter oder gleich hoch), so­wie von der Sickerfähigkeit des Bodens. Eine zuverlässige und für die Anbringung der Wärme­dämmung einfache Lösung ist ein frostfrei gegründetes Streifenfundament.

Gleichzeitig muss der Taupunkt aus den Randzonen des Wintergartens herausgehalten werden. Er muss auserhalb der Dampfsperre liegen. Dazu ist eine (Perimeter-) Dämmung der Bodenplatte in den Randbereichen einschliesslich Frostschürze erforderlicht.

Für einen Wohn-Wintergarten fordert das GEG Gebäudeenergiengesetz einen Höchstwert für den Wärmedurchgangskoeffizienten von 0,3 W/m²K.

Mit dem Aufbau des Fundaments entscheidet man bereits darüber, ob der spätere Wintergarten als Wohn-Wintergarten genutzt werden kann. Zwei Dinge sind besonders zu beachten:

1. Das Fundament wird oft in Eigenleistung oder von einem anderen Betrieb als der Wintergarten ausgeführt. Wichtig sind hierbei besonders konkrete detaillierte Planung, eindeutige Dokumentation, klare Kommunikation der Beteiligten und Kontrolle der Ausführung.

2. Oft soll der Wintergarten auf den vorhandenen Terrassenboden „gestellt“ werden. Dieser wird aber nur in den seltensten Fällen

  • die nötige Wärmedämmung,
  • eine thermische Trennung unter den Außenwänden des Wintergartens,
  • eine Sperre gegen aufsteigende Feuch­tigkeit und
  • die erforderliche Tragfähigkeit

aufweisen.

Außerdem stört in der Regel das auf einer offenen Terrasse notwendige Gefälle im Wintergarten. Ein neues Fundament ist deshalb in der Regel unumgänglich.

Gründliche Planung des Wintergarten-Fundamentes ist auch noch aus einem anderen Grund wichtig. Eventuell einzu­bringende Versorgungsleitungen z.B. für die Heizkörper müssen gleich mit dem Wintergarten geplant werden. Eine nachträgliche Aufrüstung wäre nur unter großem Aufwand zu realisieren.

Bei Terrassendächern brauchen wir uns weniger Sorgen um Wärmedämmung, Kondenswasser und aufsteigende Feuchtigkeit zu machen. Dennoch müssen Eigenlasten, Schnee- und Windlasten sowie die Frosttiefe für das Fundament genauso beachtet werden.

Skizze einer möglichen Ausführung für Oberkante Rohbetonplatte über Oberkante Gelände:

Wichtig: Dichtbahn auf dem Rohbeton auch im Stützenbereich an der Innenseite der senkrechen Fensterwände hoch gezogen

 DEFINITION WINTERGARTEN und GEG -vormals ENEV ( Auszug vom Bundesverband Wintergarten e.V )

Eine Defi­ni­tion Win­ter­gar­ten ist im bau­tech­ni­schen Regel­werk ein­schließ­lich EnEV nicht zu fin­den. Mit­un­ter wird der Begriff Glas­an­bau ver­wen­det, zu denen er zwei­fel­los gehört. Für Ent­schei­dun­gen dar­über, was von einem Win­ter­gar­ten gewöhn­lich erwar­tet wer­den kann, wie er in das bau­tech­ni­sche Regel­werk ein­ge­ord­net wer­den kann, wird eine klare Defi­ni­tion der Begriffe Win­ter­gar­ten und Wohn­win­ter­gar­ten in der Pra­xis immer wie­der benötigt.

Für alle bau­li­chen Anla­gen, also auch ange­baute und frei­ste­hende Win­ter­gär­ten und Ter­ras­sen­dä­cher, gel­ten grund­sätz­lich die jewei­li­gen Lan­des­bau­ord­nun­gen. Ins­be­son­dere sind die bau­ord­nungs­recht­li­chen und die bau­tech­ni­schen Anfor­de­run­gen an Bau­werk, Fun­da­ment und Kon­struk­tion ent­spre­chend dem Nut­zungs­ziel bzw. Ver­wen­dungs­zweck, der Lage und den ter­ri­to­ria­len Beson­der­hei­ten zu berück­sich­ti­gen, (z.B. Stand­si­cher­heit, bei beheiz­ten Win­ter­gär­ten der win­ter­li­che Wär­me­schutz). Der Win­ter­gar­ten muss also auch den Anfor­de­run­gen der jewei­li­gen Lan­des­bau­ord­nung an Auf­ent­haltss­räume für Per­so­nen  entsprechen.



1. Defi­ni­tion Wintergarten

Ein Win­ter­gar­ten ist ein geschlos­se­ner Anbau an ein Gebäude, ein selbst­stän­di­ges Bau­werk oder eine in das Gebäude inte­grierte Kon­struk­tion mit min­des­tens einer Wand­flä­che und einem Groß­teil der Dach­flä­che aus licht­durch­läs­si­gen Bau­stof­fen (EnEV-Begriff: „Glas­dach“). Die tra­gende Kon­struk­tion besteht in der Regel aus Metall– oder Kunst­stoff­pro­fi­len bzw. aus Holz-Sparren, –Pfet­ten und –Pfosten.

Win­ter­gär­ten kön­nen beheizt oder unbe­heizt sein.

Der Win­ter­gar­ten ist eine Bau­art, die durch hand­werk­li­ches Zusam­men­fü­gen einer selb­stän­dig tra­gen­den bzw. last­über­tra­gend mit einem Bau­werk ver­bun­de­nen Glas­dach­kon­struk­tion sowie von meist senk­rech­ten seit­li­chen Aus­fa­chungs­ele­men­ten (Fens­tern, Fens­ter­tü­ren, Fest­ver­gla­sun­gen) oder Pfosten-Riegel-Konstruktio­nen ent­steht. Der Win­ter­gar­ten muss selbst­stän­dig oder in Ver­bin­dung mit dem Bau­kör­per alle nor­ma­len Funk­tio­nen eines Daches und einer Außen­wand erfül­len, ein­schließ­lich der Auf­nahme der Eigen­las­ten, der Schnee– und Wind­las­ten. Damit ist der Win­ter­gar­ten abge­grenzt zur Fas­sade, die gemäß Pro­dukt­norm EN 13830:11–2003 als ver­ti­kale Kon­struk­tion mit höchs­tens 15° Nei­gung zur Ver­ti­ka­len defi­niert ist und die nicht zu den last­auf­neh­men­den Eigen­schaf­ten des Bau­kör­pers beiträgt.

Nicht unter diese Defi­ni­tion Win­ter­gar­ten fal­len z.B.

  • groß­zü­gig ver­glaste Räume mit kom­plett mas­si­vem Dach
  • Gewächs­häu­ser, die für die pro­fes­sio­nelle Pflan­zen­auf­zucht / Pflan­zen­pro­duk­tion ein­ge­setzt  wer­den   oder
  • Ter­ras­sen­über­da­chun­gen mit teil­wei­sem seit­li­chem oder all­sei­ti­gem Wind­schutz aus Ele­men­ten, die nicht
        wind– und schlag­re­gen­dicht aus­ge­führt wur­den (z. B. mit Ganzglasanlagen).

Win­ter­gar­ten­dä­cher müs­sen regen­dicht sein. Win­ter­gär­ten müs­sen ent­spre­chend den am Auf­stel­lungs­ort gel­ten­den Last­an­nah­men stand­si­cher sowie wind– und schlag­re­gen­dicht sein.

Auch unbe­heizte Win­ter­gär­ten soll­ten zur Min­de­rung der Kon­den­sat­bil­dung mit ther­misch getrenn­ten Pro­fi­len und Iso­lier­ver­gla­sung aus­ge­führt werden.

2. Defi­ni­tion Wohn-Wintergarten

Der Wohn­win­ter­gar­ten ist ein Win­ter­gar­ten, der für die ganz­jäh­rige Nut­zung als Auf­ent­halts­raum und damit auch für die Behei­zung auf Behag­lich­keits­tem­pe­ra­tu­ren in der Heiz­pe­riode (Innen­tem­pe­ra­tu­ren von mehr als 19 ° C) vor­ge­se­hen ist und des­sen solare Auf­hei­zung im Som­mer durch natür­li­che Beschat­tung oder/und kon­struk­tive Maß­nah­men, wie Belüf­tung, geig­nete Ver­gla­sung und Beschat­tung ent­spre­chend den örtli­chen Gege­ben­hei­ten und der Aus­rich­tung ent­spre­chend den all­ge­mein aner­kann­ten Regeln der Tech­nik begrenzt wird. Ohne Küh­lung kann die Innen­tem­pe­ra­tur beim gegen­wär­ti­gen Stand der Tech­nik auf etwa 5 °C über der Außen­tem­pe­ra­tur begrenzt werden.

Für den Nach­weis der ener­ge­ti­schen Qua­li­tät beinhal­ten die EnEV und die DIN 4108 in der jeweils gül­ti­gen Fas­sung (siehe auch Abschnitt EnEV) die not­wen­di­gen maß­geb­li­chen Anforderungen.

Dazu sind fol­gende Anfor­de­run­gen an Wohn-Wintergärten zu stellen:

  • Die Trans­mis­si­ons­wär­me­ver­luste sind gem. EnEV durch den Ein­satz opti­mier­ter Bau­stoffe zu begrenzen.
  • Kon­struk­tion und Mon­tage müs­sen die Anfor­de­run­gen der EnEV an die Luft­dich­tig­keit erfüllen;
  • die Aus­bil­dung von Wär­me­brü­cken ist min­des­tens auf das dem all­ge­mein aner­kann­ten Stand der Tech­nik ent­spre­chende Maß zu beschrän­ken. Dazu gehört auch die Aus­füh­rung der Wär­me­schutz­ver­gla­sun­gen mit einer “war­men Kante”, um den unver­meid­ba­ren Kon­dens­was­ser­an­fall zu reduzieren.
  • die Anschlüsse zum Bau­kör­per sind nach dem Stand der Tech­nik unter Berück­sich­ti­gung der objekt­spe­zi­fi­schen bau­phy­si­ka­li­schen und sta­ti­schen Erfor­der­nis­sen auszuführen;
  • die instal­lierte Hei­zung ist , ent­spre­chend den Beson­der­hei­ten des Glas­baus zu berech­nen. Die Hei­zung ist so zu  pla­nen und aus­zu­füh­ren, dass von den käl­tes­ten Punk­ten aus­ge­hend eine aus­rei­chende Raum­luft­kon­vek­tion erzeugt wird, damit even­tu­ell zeit­wei­lig auf­tre­ten­des Kon­dens­was­ser (kurz­fris­ti­ger Kli­ma­wech­sel, z.B. in den Mor­gen­stun­den, Öffnen von Türen zum Kern­haus,…) zügig trocknet.
  • Wohn-Wintergärten müs­sen ent­spre­chend den am Auf­stel­lungs­ort anzu­neh­men­den Bean­spru­chun­gen stand­si­cher, luft-, wind– und schlag­re­gen­dicht und sein.
  • Beheizte Win­ter­gär­ten sind mit ther­misch getrenn­ten Pro­fi­len und Wär­me­schutz­ver­gla­sung auszuführen.
  • Das Dach eines Wohn­win­ter­gar­tens muss regen­dicht sein. Dicht­heit gegen Nie­der­schlags­was­ser schließt ein die kon­trol­lierte Ent­wäs­se­rung so, dass der Win­ter­gar­ten selbst und angren­zende Bau­werke nicht geschä­digt wer­den sowie die kon­trol­lierte Ent­wäs­se­rung der 2. Dich­tungs­ebene nach außen funktioniert.

3. Gewerb­lich genutz­ter Wintergarten

Soll ein Win­ter­gar­ten ganz­jäh­rig gewerb­lich genutzt wer­den (Büro, Werk­statt, Gast­stätte), dann sind die spe­zi­el­len Anfor­de­run­gen aus den vom Nut­zungs­ziel abhän­gi­gen Innen­tem­pe­ra­tu­ren zu berück­sich­ti­gen. Die für den kon­kre­ten Anwen­dungs­zweck gel­ten­den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen (z.B. Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung, Gast­stät­ten­ver­ord­nung,) sind zu beachten.

4. Gewächs­haus

  • Bau­werk vor­ran­gig für den Schutz von Pflan­zen vor Witterungseinflüssen;
  • Nut­zung des Treibhauseffektes;
  • Dämp­fung von kurz­fris­ti­gen Schwan­kun­gen der Außentemperaturen.
  • In der Regel nicht für den dau­er­haf­ten Auf­ent­halt von Men­schen vorgesehen/ausgerüstet.
  • Für gewerb­lich genutzte Gewächs­häu­ser gel­ten beson­dere Regelungen.

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Die wär­me­tech­ni­schen Anfor­de­run­gen an das Win­ter­gar­ten­dach sind unter der Bezeich­nung “Glas­dach” und die Anfor­de­run­gen an die Seu­ten­wände unter der Bezeich­nung “Vor­hang­fas­sade” in der EnEV 2014 zu finden.

Alu­mi­nium Win­ter­gar­ten Dächer, Alu­mi­nium Wohn­win­ter­gär­ten Dächer, Aluminium-Terrassendächer sind Alu­mi­nium Trag­werke und unter­lie­gen damit den Anfor­de­run­gen der DIN EN 1090 mit den Anfor­de­run­gen an die Stand­si­cher­heit nach den Euro­codes 1, 2 (Last­an­nah­men, bis­her DIN 1055) und 9 (Bemes­sung und Materialauswahl).

Für tra­gende Holz­kon­struk­tio­nen gilt Euro­code 1, 2 (Last­an­nah­men, bis­her DIN 1055) und 5 (Bemes­sung und Materialauswahl).

Für die Bemes­sung der Ver­gla­sung (Eigen­last, Schnee– und Wind­las­ten) gilt die Nor­men­reihe DIN 18008, in eini­gen Bun­des­län­dern wahl­weise noch die TRLV, TRPV und TRAV


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Eine Bau­re­gel für eine Mindest-Dachneigung für Glas­dä­cher gibt es nicht — s. auch Struh­lik: Dach­nei­gung.
Zur Siche­rung der lang­fris­ti­gen Gebrauchstaug­lich­keit, (z.B. Mini­mie­rung von stau­en­dem Nie­der­schlags­was­ser, Tau­was­ser und Ver­schmut­zung) ist jedoch ein deut­li­ches Gefälle empfehlenswert.

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Die Defin­in­tion Win­ter­gar­ten einige Abgren­zun­gen zu ande­ren Glas­an­bau­ten. Aus der prak­ti­schen Arbeit erge­ben sich jedoch immer wie­der neue, zusätz­lich zu behan­delnde Aspekte. Die Dis­kus­sion um die Defi­ni­tion Win­ter­gar­ten kann des­halb mit dem Vor­ste­hen­den nicht als abge­schlos­sen betrach­tet werden.

EnEV 2014 (Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung) und Wintergarten

Die EnEV 2014 ist seit 1.5.2014 in Kraft.

Der Win­ter­gar­ten — eine hoch­ef­fek­tive Solaranlage

Der Win­ter­gar­ten ist eine hoch­ef­fek­tive Solar­an­lage mit sola­ren Ener­gie­ge­win­nen im Kilowattstunden-Bereich, die in der Heiz­pe­riode den Brenn­stoff­be­darf für die Hei­zung die­ses und des angren­zen­den Rau­mes dras­tisch redu­zie­ren, ja z.T. sogar über­flüs­sig wer­den las­sen kann zu Zei­ten, in denen kom­pakte Räume noch eine Hei­zung brau­chen. Bei zu gerin­ger direk­ter Son­nen­ein­strah­lung oder zu gerin­gem Streu­licht braucht  der Win­ter­gar­ten aller­dings eine stär­kere Heiz­leis­tung als Kom­pakt­bau­ten wegen der auch heute noch bes­se­ren Wär­me­däm­mung mas­si­ver Wände und Dächer.

Die zeit­wei­lig höhere not­wen­dige Heiz­leis­tung bedeu­tet aller­dings nicht, dass der Win­ter­gar­ten in der Jah­res­summe eine höhere Heiz­en­er­gie benö­tigt, um behag­li­che Tem­pe­ra­tu­ren zu errei­chen. Selbst in der Überg­angs­zeit wer­den im Monats­mit­tel solare Gewinne an die dahin­ter lie­gen­den Räume abgegeben.

Ein Ener­gie­puf­fer ist der Win­ter­gar­ten als Glas­vor­bau auf jeden Fall, ob beheizt oder nicht. Sum­miert über die gesamte Heiz­pe­riode unter­schei­det sich der spe­zi­fi­sche Heiz­en­er­gie­ver­brauch eines beheiz­ten Gebäu­des mit ganz­jäh­rig genut­tem Glas­vor­bau vom Heiz­en­er­gie­be­darf je m² Nutz­flä­che des glei­chen Gebäu­des ohne Glas­vor­bau je nach Geo­me­trie und Lage nur unwe­sent­lich vom spe­zi­fi­schen Heiz­en­er­gie­ver­brauch eines kom­pak­ten Wohn­rau­mes, wenn auch die erfor­der­li­chen Heiz­leis­tun­gen sich zeit­wei­lig sowohl nach unten als auch nach oben deut­lich unter­schei­den können.

Diese Schwan­kun­gen in der not­wen­di­gen Heiz­leis­tung wer­den bewirkt sowohl durch die zeit­li­chen Schwan­kung der sola­ren Gewinne als auch im Feh­len von wär­me­spei­chern­den Mas­sen im Wintergarten.

Anfor­de­run­gen aus der Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung 2014 (EnEV 2014) an Win­ter­gär­ten [1]:

Im Fol­gen­den skiz­zie­ren wir die in der EnEV 2014 gefor­derte ener­ge­ti­sche Mindest-Qualität von Win­ter­gär­ten (Hin­weis Für Fach­be­triebe: Ein­zel­hei­ten sind dar­ge­stellt im Merk­blatt 01 (2014) des Bun­des­ver­band Win­ter­gar­ten e.V.: „Defi­ni­tion Win­ter­gar­ten und Anfor­de­run­gen aus der EnEV 2014“)

Unter Win­ter­gär­ten sind hier die durch Außen­bau­teile vom übri­gen Gebäude abge­trenn­ten geschlos­se­nen Glas­vor­bau­ten oder in Gebäu­de­lü­cken ein­ge­bau­ten Glas­kon­struk­tio­nen gemeint. Land­läu­fig wer­den mit­un­ter auch groß­zü­gig ver­glaste Teile eines Wohn­rau­mes als Win­ter­gär­ten bezeich­net. Bezüg­lich des ener­gie­spa­ren­den Wär­me­schut­zes sind diese aller­dings mit in die Ener­gie­bi­lanz des Wohngebäudes/Wohnraumes einzubeziehen.

Die­ser Rat­ge­ber rich­tet sich an pri­vate Nut­zer. Nicht­wohn­ge­bäude, an denen Win­ter­gär­ten ohne­hin die Aus­nahme sind, wer­den des­halb hier nicht betrachtet.

Keine Anfor­de­run­gen wer­den in der EnEV 2014 gestellt an Wintergärten:

  • die nach ihrer Zweck­be­stim­mung nicht oder auf Innen­tem­pe­ra­tu­ren von weni­ger als 12 °C beheizt werden,
  • die weni­ger als vier Monate im Jahr unter Ein­satz von Ener­gie beheizt  werdenoder
  • die für eine begrenzte jähr­li­che Nut­zungs­dauer bestimmt sind, wenn der zu erwar­tende Ener­gie­ver­brauch weni­ger als 25 Pro­zent des zu erwar­ten­den Ener­gie­ver­brauchs bei ganz­jäh­ri­ger Nut­zung beträgt.

Die Anfor­de­run­gen aus den all­ge­mein aner­kann­ten Regeln der Tech­nik, ins­be­son­dere die Pflicht zur Ein­hal­tung des Min­dest­wär­me­schut­zes nach DIN 4108–2 wer­den davon nicht berührt.

frei ste­hen­der “klei­ner” Wintergarten:

Wer­den bei zu errich­ten­den klei­nen frei­ste­hen­den Win­ter­gär­ten (bis 50 m² zusam­men­hän­gen­der Nutz­flä­che) von den Außen­bau­tei­len die in Tabelle 1 (siehe unten) genann­ten Werte der Wär­me­durch­gangs­ko­ef­fi­zi­en­ten der Außen­bau­teile ein­ge­hal­ten, gel­ten die übri­gen Anfor­de­run­gen der EnEV an den Win­ter­gar­ten als erfüllt.

Win­ter­gar­ten als Ände­rung eines Bestands­ge­bäu­des, Erwei­te­rung oder Ausbau

Wird ein ther­misch abge­trenn­ter Win­ter­gar­ten als Ände­rung eines Bestands­ge­bäu­des, Erwei­te­rung oder Aus­bau errich­tet, gel­ten die Anfor­de­run­gen der EnEV als erfüllt, wenn die Außen­bau­teile des Win­ter­gar­tens die maxi­mal zuläs­si­gen Trans­mis­si­ons­wär­me­ver­luste aus Tabelle 1 nicht über­schrei­ten, solange kein neuer Wär­me­er­zeu­ger ein­ge­baut wird.


„Gro­ßer“ Wintergarten

Wenn der beheiz­bare Win­ter­gar­ten so groß wird, dass die vor­han­dene Heiz­an­lage nicht mehr aus­reicht und ein neuer Wär­me­er­zeu­ger (Heiz­kes­sel) instal­liert wer­den muss, dann muss der Win­ter­gar­ten die Neubau-Anforderungen erfül­len. Die Höchst­werte für den Wär­me­schutz der Gebäu­de­hülle erge­ben sich dann aus den Anfor­de­run­gen für neue Wohngebäude.

Die Anfor­de­run­gen aus den all­ge­mein aner­kann­ten Regeln der Tech­nik, ins­be­son­dere die Pflicht zur Ein­hal­tung des Min­dest­wär­me­schut­zes nach DIN 4108–2 wer­den davon nicht berührt.

Der Nach­weis des Pri­mär­en­er­gie­be­darfs nach DIN EN 832, DIN EN 4108, DIN V 18599 wird gefor­dert, wenn der Win­ter­gar­ten  Bestand­teil der beheiz­ten Gebäu­de­hülle eines Neu­baus ist oder mehr als 50 m² Nutz­flä­che hat und eine Vergrößerung/Erneuerung des Wär­me­er­zeu­gers erfordert.

Tabelle 1: Aus­zug der für den Win­ter­gar­ten­bau wich­tigs­ten Kenn­grö­ßen — zur Inter­pre­ta­tion sind im Zwei­fels­fall der Ori­gi­nal­text der EnEV 2014, Anlage 3 (Text­teil) heranzuziehen.Die Bau­teil­be­zeich­nun­gen sind in die­ser Tabelle zur Ver­deut­li­chung für den Win­ter­gar­ten­bau ent­spre­chend dem Text zu Anlage 3 der EnEV 2014 ergänzt wor­den (in Klammern).





Anfor­de­run­gen an die Außen­bau­teile von beheiz­ten Win­ter­gär­ten
            Anbau, Erwei­te­rung oder Aus­bau bzw. selb­stän­di­ges klei­nes Gebäude




Zeile
            GEG 2020

            

Bau­teil

Behei­zung

Nebenanlage beheizt max 4 Monate

RT ≥ 19 °C

12 °C < RT < 19 °C



U max / (W/m²K)

U max /
            (W/m²K)



1

Mas­sive Außenwände

0,24

0,35

2a

(Einzel-) Fens­ter, –Fenstertüren

1,3

1,9


(Außen­tü­ren, z.B. Haustüren,ohnerahmenlose Tür­an­la­gen aus Glas, Karus­sell Türen und kraft­be­tä­tigte Türen)

1,8

1,8

2b

Dach­flä­chen­fens­ter
            (sofern nicht Bestand­teil des Glasdaches)

1,4

1,9

2c

Ver­gla­sun­gen (Ersatz der Ver­gla­sung oder des ver­glas­ten Flügelrahmens)

1,1

Keine Anfor­de­run­gen

2d

Vor­hang­fas­sa­den
            (ver­glaste Sei­ten­wände des Wintergartens)

1,5

1,9

2e

Glas­dä­cher (Wintergartendächer)

2,0

2,7

2f

Fens­ter­tü­ren mit Klapp-, Falt-, Schiebe– oder
            Hebemechanismus

1,6

1,9

3a

Fens­ter, Fens­ter­tü­ren, Dach­flä­chen­fens­ter mit Son­der­ver­gla­sun­gen (Schall­schutz > 40 dB, Durch­schuss Hem­mung, Brandschutz)

2,0

2,8

3b

Son­der­ver­gla­sun­gen (Ersatz der Ver­gla­sung oder des ver­glas­ten Flügelrahmens)

1,6

Keine Anfor­de­run­gen

3c

Vor­hang­fas­sa­den mit Sonderverglasungen

2,3

3,0

4a

Dach­flä­chen ein­schließ­lich Dach­gau­ben, Wände gegen unbe­heiz­ten Dach­raum (ein­schließ­lich Absei­ten Wän­den), oberste Geschossdecken

0,24

0,35

4b

Dach­flä­chen mit Abdichtung

0,20

0,35

5a

Wände gegen Erd­reich oder unbe­heizte Räume (mit Aus­nahme von Dach­räu­men) sowie Decken nach unten gegen Erd­reich oder unbe­heizte Räume

0,30

keine Anfor­de­run­gen

5b

Fuß­bo­den­auf­bau­ten (auf der beheiz­ten Seite)

0,50

keine Anfor­de­run­gen

5e

Decken nach unten an Außenluft

        0,24

0,35

Die gefor­der­ten U-Werte für Fas­sade und Glas­dach bezie­hen sich jeweils auf das gesamte Bau­teil (Ver­gla­sung, Rand­ver­bund, Pro­fil­kon­struk­tion, Pfos­ten, Rie­gel, Bauteilfugen). Diese Anfor­de­rung sind bei pro­fes­sio­nel­ler Pla­nung und sorg­fäl­ti­ger Aus­füh­rung nach dem heu­ti­gen Stand der Tech­nik auch zu erfüllen.


Um auch bei den vor­ge­nann­ten schwach oder nur gele­gent­lich beheiz­ten Win­ter­gär­ten Kon­den­sat­bil­dung und deren nach­tei­lige Wir­kun­gen gering zu hal­ten, soll­ten diese mit Iso­lier­ver­gla­sung, bei metal­li­schen Kon­struk­tio­nen mit ther­misch getrenn­ten Sys­tem­bau­tei­len aus­ge­führt werden.

“Warme Kante” (siehe auch Abschnitt Ver­gla­sung) sollte bei ganz­jäh­rig genutz­ten­Win­ter­gär­ten selbst­ver­ständ­lich sein.

Für die Berech­nung des Heiz­en­er­gie­ver­brau­ches nach DIN 18559 muss auch die Abhän­gig­keit des U-Wertes der Iso­lier­ver­gla­sun­gen von der rea­len Dach­nei­gung) berück­sich­tigt wer­den (s. DIN EN 673).

Die Anfor­de­run­gen an die Hei­zungs­an­lage (z.B. selbst­tä­tig wir­kende Ein­rich­tun­gen zur raum­wei­sen Rege­lung, ggf. Däm­mung von Wär­me­ver­tei­lungs­an­la­gen) sind in jedem Falle gemäß Abschnitt 4 der EnEV 2014 ein­zu­hal­ten. In der Regel erfolgt die Behei­zung ohne­hin durch Anschluss an die Hausheizung.

Som­mer­li­cher Wär­me­schutz (s.a. Beschat­tung, Belüf­tung)

Mit­un­ter deu­ten pri­vate Bau­her­ren die Aus­sage, dass ein Wohn-Wintergarten ein voll­wer­ti­ger Wohn­raum ist so, dass ein Wohn-Wintergarten sowohl im Som­mer als auch im Win­ter in allen Punk­ten wie ein „nor­ma­ler“ Wohn­raum zu nut­zen sei. Dabei igno­rie­ren sie seine beson­de­ren bau­phy­si­ka­li­schen Eigenschaften:

Gerin­gen wär­me­spei­chern­den Mas­sen im Win­ter­gar­ten ste­hen zeit­wei­lig große solare Gewinne gegen­über. Will man seine her­aus­ra­gen­den Vor­züge (gro­ßes Licht­an­ge­bot, unmit­tel­ba­rere Sicht­ver­bin­dung zur umge­ben­den Natur …), die ihn für die meis­ten Nut­zer zum bevor­zug­ten Wohn­zim­mer wer­den las­sen, nicht auf­ge­ben, wird es ins­be­son­dere bei Süd– und West­ori­en­tie­run­gen nicht mög­lich, die sola­ren Ener­gie­ein­träge an beson­ders hei­ßen Som­mer­ta­gen so zu begren­zen, dass die Innen­tem­pe­ra­tu­ren unter den Außen­tem­pe­ra­tu­ren blei­ben. Die som­mer­li­che Auf­hei­zung kann dann allein durch opti­ma­len Ein­satz aller tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten der Ver­gla­sung, Belüf­tung und Beschat­tung sowie deren auto­ma­ti­scher Steue­rung nur auf etwa 3 — 5 Grad über der Außen­tem­pe­ra­tur begrenzt wer­den. Um die Tem­pe­ra­tur der durch Lüf­tung zuge­führ­ten Außen­luft zu unter­schrei­ten, müsste auf die Belüf­tung ver­zich­tet und statt­des­sen mit Ener­gie­auf­wand gekühlt wer­den, was aus Kos­ten­grün­den, aber auch zur Res­sour­cen– und Umwelt­scho­nung ver­mie­den wer­den sollte. Des­halb ist es unbe­dingt erfor­der­lich, dass Bau­her­ren und Pla­ner bzw. Errich­ter von Win­ter­gär­ten den beab­sich­tig­ten Auf­wand für Beschat­tung, Belüf­tung und im Aus­nah­me­fall Kli­ma­ti­sie­rung bereits bei der Pla­nung gemein­sam mit dem Bestel­ler kon­kret abwä­gen und Klar­heit über die Fol­gen der Ent­schei­dung schaffen.


Die zwin­gende Ein­hal­tung einer fest­ge­leg­ten Maxi­mal­tem­pe­ra­tur, wie das z. B. bei Arbeits­stät­ten uner­läss­lich ist, ist bei geschlos­se­nen Glas­an­bau­ten allein durch kon­struk­tive Maß­nah­men nicht mög­lich. Bei pri­va­ten Win­ter­gär­ten ist man in der Regel nicht auf die Ver­füg­bar­keit unter allen äuße­ren kli­ma­ti­schen Bedin­gun­gen ange­wie­sen. An beson­ders hei­ßen Tagen kann ein schat­ti­ges Plätz­chen im Freien die bes­sere Wahl sein, wie auch auf die Nut­zung des Win­ter­gar­tens bei extrem nied­ri­gen Tem­pe­ra­tu­ren oft ver­zich­tet wird, um Heiz­kos­ten zu sparen.

Was sagt die EnEV 2014 dazu? Wenn die hin­zu­ge­kom­mene zusam­men­hän­gende Nutz­flä­che bei Ände­rung eines Bestands­ge­bäu­des, Erwei­te­rung oder Aus­bau 50 m² über­steigt, muss der Pla­ner den som­mer­li­chen Wär­me­schutz nach­wei­sen. Die Ein­zel­hei­ten die­ses Nach­wei­ses sind in der DIN 4108–2:2013–02, Ziff. 8 gere­gelt. Damit wird die nor­ma­ler­weise pri­vat­recht­li­che Bin­dungs­wir­kung von Nor­men bei die­ser Norm zu einer gesetz­li­chen Ver­pflich­tung! In der Norm ist aller­dings keine ein­zu­hal­tende Maxi­mal­tem­pe­ra­tur fest­ge­legt, son­dern die Richt­werte für die Sommer-Klima-Regionen kön­nen bei Wohn­ge­bäu­den in der Jah­res­summe um 1200 Übertemperatur-Gradstunden über­schrit­ten wer­den. Das ist aller­dings auch nicht sehr reich­lich bemes­sen, wenn man die Außen­tem­pe­ra­tu­ren betrach­tet. Im Mit­tel der letz­ten 10 Jahre wur­den in den ver­schie­de­nen Kli­mare­gio­nen vom Deut­schen Wet­ter­dienst bereits um 400–700 Über­tem­pe­ra­tur­grad­stun­den über die­sen Richt­tem­pe­ra­tu­ren gemessen.

Ein räum­lich getrenn­ter Glas­vor­bau wird aus­drück­lich nicht als kri­ti­scher Raum her­an­ge­zo­gen. Den­noch emp­feh­len wir  dar­auf zu ach­ten, dass die Auf­hei­zung des Win­ter­gar­tens bei hoch­som­mer­li­chen Tem­pe­ra­tu­ren ent­spre­chend den Nut­zungs­zie­len des Bau­herrn durch bau­li­che Maß­nah­men (aus­rei­chende Belüf­tung, Son­nen­schutz­glas im Dach, außen­lie­gen­der tem­po­rä­rer Son­nen­schutz, wie Mar­ki­sen, Raffs­to­res, Roll­lä­den,…) ent­spre­chend den finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten opti­mal begrenzt wird und Klar­heit über Ein­schrän­kun­gen der Behag­lich­keit bei extre­men Außen­tem­pe­ra­tu­ren bereits in der Pla­nungs­phase geschaf­fen wird. Selbst bei Nacht­küh­lung mit erhöh­ter Lüf­tung rei­chen die im Win­ter­gar­ten übli­cher­weise gerin­gen wär­me­spei­chern­den Mas­sen nicht aus, um im Hoch­som­mer die im Laufe de Tages  anfal­len­den sola­ren Gewinne zu kompensieren.

In diese Über­le­gun­gen ist auch der an den Win­ter­gar­ten angren­zende Raum ein­zu­be­zie­hen. So sind z.B. aus­rei­chende Belüf­tungs­mög­lich­kei­ten ein­zu­pla­nen, damit der angren­zende Raum, sofern er aus­schließ­lich über den Win­ter­gar­ten belüf­tet wer­den kann, aus­rei­chend mit Frisch­luft ver­sorgt wer­den kann.

Wer­den bei Win­ter­gär­ten tech­ni­sche Anla­gen zur Küh­lung unter Auf­wen­dung von Ener­gie geplant, dann ist durch eine ther­mi­sche Gebäu­desi­mu­la­tion nach­zu­wei­sen, dass die bau­li­chen Maß­nah­men zum som­mer­li­chen Wär­me­schutz soweit ein­ge­setzt wur­den, wie sich die Inves­ti­tio­nen für diese bau­li­chen Maß­nah­men inner­halb deren übli­cher Nut­zungs­dauer durch die Ein­spa­rung von Ener­gie zur Küh­lung erwirt­schaf­ten las­sen (siehe auch EnEV 2014, Anlage 1, Zif­fer 3.1.2).


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